Merlin
Rose

Besondere Bedingungen bei Hosting-Leistungen

Inhalt

Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung der Besonderen Bedingungen

(1) Für Verträge zur Erstellung von Webseiten zwischen Merlin Rose, Egidystraße 9, 13509 Berlin (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber), bei denen der Auftragnehmer auch das Hosting und die Pflege der übernimmt, gelten die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Diesen Besonderen Bedingungen liegt der Vertrag über die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers beauftragten Webseite sowie die Vereinbarung des Hostings durch den Auftragnehmer zu Grunde.

§ 2 Leistungsinhalte; Verfügbarkeit

(1) Der Auftragnehmer stellt auf, in einem von ihm beauftragten Rechenzentrum stehenden Server, Speicherplatz und Rechenkapazität in Höhe der im Vertrag vereinbarten Ressourcen (Speicherplatz und monatlicher Traffic in Gigabyte) zur Speicherung von Websites und zum Betrieb von über das Internet nutzbaren Anwendungen zur Verfügung und bespielt diese mit den für den Auftraggeber entwickelten Software. Ein direkter Zugriff auf die Systemebene des Servers durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.

(2) Der Auftragnehmer wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet schaffen, gewähren und aufrecht erhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden und bei entsprechender Funktionalität der Website Kundendaten auch speicherbar sind.

(3) Vorbehaltlich Abs. 4 gewährleistet der Auftragnehmer, dass die vom Auftragsgeber vertragsgemäß gespeicherten Daten über das Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind.

(4) Zur Optimierung und Leistungssteigerung der für die Erbringung der Dienste bereitgestellten Systeme sieht der Auftragnehmer Wartungsfenster vor, die grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Regel zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr, in Anspruch genommen werden, sofern sie erforderlich sind. Während dieser Wartungszeiten darf der Auftragnehmer seine technischen Einrichtungen im Notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb nehmen. Der Auftraggeber wird über die Durchführung einer Wartung außerhalb des genannten Wartungsfensters frühzeitig per E-Mail informiert.

(5) Der Auftragnehmer schuldet während der Kernzeiten täglich von 6:00 Uhr bis 0:00 Uhr eine Verfügbarkeit des Servers mit einem Zeitanteil von mindestens 99% und außerhalb der Kernzeiten eine Verfügbar von mindestens 98%. Die vorgenannten Mindestwerte werden auf Monatsbasis ermittelt.

(6) Der Auftragnehmer betreibt seine Server mit einem angemessenen, dem aktuellen Stand der Technik gemäßen Sicherheitskonzept und führt regelmäßige Backups durch.

§ 3 Verantwortlichkeiten; Temporäre Zugriffssperre

(1) Der Auftragnehmer wird nur Inhalte auf den Server laden, die er für den Auftraggeber erstellt hat oder welche ihm von diesem zur Speicherung und Veröffentlichung auf dem Server zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber bleibt für den Inhalt des Speicherplatzes gegenüber Dritten verantwortlich.

(2) Der Hostingservice darf nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verwendet werden. Maßgebend sind die gesetzlichen Vorschriften des Heimatstaates des Auftraggebers sowie die der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Es ist nicht gestattet, diesen Service für oder im Zusammenhang mit Handlungen zu gebrauchen, welche geltendes Recht verletzen. Eine Nutzung für pornographische und Gewalt verherrlichende Inhalte ist unzulässig. Übermäßige CPU Belastung des Servers, wie etwa durch die Weitervermietung von auf dem Server installierten CGI Skripts, ist nicht gestattet. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige inhaltliche Verantwortung für sein Angebot und stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen, Handlungen, Folgen von Handlungen, Verluste oder Schäden frei, die durch den Gebrauch dieses Services und durch Verletzung dieses Paragraphen durch den Auftraggeber entstehen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Anbindung der gespeicherten Daten zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Systeme), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der gespeicherten Daten vorliegt, insbesondere infolge der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten – es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet –, oder infolge von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) einzuhalten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Verfügbarkeit betreffend.

(2) Daneben haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen im Wege des „Hackens“ auf dem für den Auftraggeber bereitgestellten Services entstehen, es sei denn der Auftragnehmer hat es schuldhaft unterlassen, den Server auf einen aktuellen Softwareversionsstand zu bringen. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit dieser Schutzvorrichtungen auf Grund der mannigfaltigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.

(3) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 5 Vergütung

(1) Die Parteien haben für die Hostingdienstleistung eine gesonderte Vergütung vereinbart. Diese ist quartalsweise im Voraus zu zahlen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu zahlen.

§ 6 Laufzeit

(1) Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Festlaufzeit) und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Festlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Kalenderquartal kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff zum Server mit sofortiger Wirkung zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei Zahlungsverzug trotz erneuter Mahnung und Fristsetzung die vereinbarte Vergütung nicht zahlt.

(3) Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsbeendigung berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen oder an Dritte zu übermitteln. Die Datenübergabe erfolgt durch Bereitstellung eines passwortgeschützten Downloads, welcher den letzten Stand der Datenbank sowie des Webroot-Folders enthält.

(4) Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auch auf kurzfristige Anfrage die Webseite des Auftraggebers auch nach Vertragsende online bereitzustellen, falls dieser etwa den Umzug zu einem anderen Anbieter nicht innerhalb der von ihm anvisierten Zeit schafft. Der Auftragnehmer wird dazu einen auf Monate gerundeten Aufwand von 150 % der vereinbarten Monatsvergütung berechnen.

§ 7 Verschwiegenheit, Rückgabe von Gegenständen und Unterlagen des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers oder mit ihm verbundener Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Angelegenheiten des Auftraggebers sind Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Angelegenheiten, an deren Geheimhaltung der Auftraggeber bzw. das mit diesem verbundenen Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat und hinsichtlich derer keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Unterlagen aller Art sowie Datenträger, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten oder erstellt hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Auf Verlangen des Auftraggebers, spätestens bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gibt der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche Gegenstände, Unterlagen und Daten des Auftraggebers, die sich in seinem Besitz befinden, vollständig an den Auftraggeber heraus.

Besondere Bedingungen für die Vermittlung von Domains

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung der Besonderen Bedingungen

(1) Für Verträge zur Erstellung von Webseiten zwischen Merlin Rose, Egidystraße 9, 13509 Berlin (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber), bei denen der Auftragnehmer die Beschaffung der Domain für den Auftraggeber übernimmt, gelten die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Diesen Besonderen Bedingungen liegt der Vertrag über die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers beauftragten Website sowie die Vereinbarung zur Beschaffung der vom Auftraggeber gewünschten Domain durch den Auftragnehmer zu Grunde.

§ 2 Vermittlung des Domainvertrages

(1) Registriert der Auftragnehmer eine Domain für den Auftraggeber, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Registrator zustande. Es gelten daher die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registers. Dies gilt insbesondere auch für die dort geltenden Kündigungsfristen des Vertrages.

(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können, auf Dauer Bestand haben und frei von Rechten Dritter sind. Eine eigene Überprüfung insbesondere markenrechtlicher Einschränkungen der Nutzbarkeit der Domain übernimmt der Auftragnehmer nicht.

§ 3 Kostentragung durch den Auftraggeber

(1) Als Vertragspartner des Registrators ist allein der Auftraggeber Kostenschuldner der Domain-Kosten. Der Auftragnehmer wird diese jedoch im Auftrag des Auftraggebers durch Zahlung an den Registrator begleichen und diese an den Auftraggeber als gesonderte Position in seinen Rechnungen weiterreichen.

§ 4 Kündigung der Domain oder der zugrundeliegenden Wartungs- oder Hostingverträge

(1) Die Kündigung von Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien lässt den jeweils zwischen dem Auftraggeber und der Vergabestelle bzw. dem Registrator bestehenden Domainvertrag unberührt.

(2) Da der Auftragnehmer die Domain für den Auftraggeber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers (Auftraggeber) und Erklärungen betreffend das Vertragsverhältnis über den Verwalter an die jeweilige Vergabestelle bzw. der Registratur zu leiten sind, ist eine Kündigung des Domainvertrages gegenüber dem Auftragnehmer vorzunehmen.

(3) Eine Kündigung eines zwischen den Parteien betreffenden Vertragsverhältnisses bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Auftraggebers, dass die Domain ebenfalls gekündigt wird und gelöscht werden kann (Kündigungsauftrag).

(4) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

(5) Falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Auftraggeber nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domain-Registrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrator verlängert, bleibt der Auftraggeber sowohl gegenüber der Registrierungsstelle als auch gegenüber dem Auftragnehmer zur Vergütung verpflichtet.

(6) Kündigt der Auftraggeber zwar das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, erteilt jedoch keinen ausdrückliche Domainkündigungsauftrag oder eine anderweitige Verfügung, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Auftraggeber, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zum Vorgehen in Bezug auf die Domain zu erklären, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domain in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Auftraggebers freizugeben.

(7) Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber.

(8) Werden Domains vom Auftraggeber nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem den Parteien in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Auftraggebers freizugeben.

Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung der Besonderen Bedingungen

(1) Für Verträge zur Erstellung von Webseiten zwischen Merlin Rose, Egidystraße 9, 13509 Berlin (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber), bei denen der Auftragnehmer die Einrichtung und den Betrieb von E-Mail-Postfächern für den Auftraggeber übernimmt, gelten die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Diesen Besonderen Bedingungen liegt der Vertrag über die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers beauftragten Website sowie die Vereinbarung Einrichtung und den Betrieb von E-Mail-Postfächern für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer zu Grunde.

§ 2 Leistungsumfang der E-Mail-Postfächer

(1) Der Auftragnehmer bedient sich für die Bereitstellung von E-Mail-Postfächern dem Angebot der Strato AG. Der Leistungsumfang eines E-Mail-Postfaches liegt, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, die Bereitstellung eines E-Mail-Postfaches mit 5 GB Speicherkapazität.

(2) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dafür zu sorgen, dass wichtige Sicherungen von E-Mails vorgenommen werden.

§ 3 Vertragslaufzeit/ Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit des E-Mail-Postfachs entspricht der des zugrundeliegenden Hosting- oder Domainvertrages, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

(2) Einzelne Postfächer können quartalsweise mit einer sechs wöchigen Frist gekündigt werden.

(3) Mit dem Ende des Domainvertrages kann die Bereitstellung der E-Mail-Postfächer nicht weiter erfolgen. Der Auftraggeber ist selbständig für die Sicherung und den Export dort vorhandener Nachrichten verantwortlich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Jedes E-Mail-Postfach wird zusammen mit den regelmäßigen Rechnungen des Auftraggebers quartalsweise im Voraus abgerechnet.

(2) Jedes E-Mail-Postfach wird zusammen mit dem zugeordneten Vertrag abgerechnet. Die Zahlart entspricht dabei der, die in dem zuvor geschlossenen Vertrag gewählt wurde.

Stand: Juni 2020