Merlin
Rose

Allgemeine Geschäftsbedingungen für SEO-Leistungen

Inhalt

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung der Allgemeinen Bedingungen

(1) Für Verträge zur Erstellung von Webseiten zwischen Merlin Rose, Egidystraße 9, 13509 Berlin (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber), bei denen der Auftragnehmer Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten, der Suchmaschinenoptimierung, der Suchmaschinenwerbung und des Content Marketing übernimmt, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistungsinhalte; Kein Erfolg geschuldet

(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Dienstleistungen ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistung auf dem aktuellen Stand der Technik und im vereinbarten Umfang. Er schuldet jedoch in Bezug auf die Verbesserung des Rankings der Webseite des Auftraggebers und in Bezug auf die Wirksamkeit von sonstigen Werbemaßnahmen keinen Erfolg.

(3) Der Auftragnehmer erstellt in regelmäßigen, im Auftrag näher spezifizierten Abständen Berichte über den aktuellen Status quo des keyword-bezogenen Rankings der Webseite, der seit dem vorangegangenen Bericht durch ihn durchgeführten Maßnahmen und gibt aktuelle Handlungsempfehlungen, um das Ranking der Webseite weiter zu verbessern.

§ 3 (Dritt-)Kostenpflichtige Werbemaßnahmen

(1) Haben die Parteien die Erstellung und Schaltung von kostenpflichtigen Werbeanzeigen (etwa GoogleAds) zu einem monatlichen Budget vereinbart, so gelten die Bedingungen dieses Paragraphen.

(2) Der Auftragnehmer wird auf eigene Rechnung und unter Verwendung eines eigenen Accounts bei dem Drittanbieter (z.B. Google) die mit dem Auftraggeber abgestimmten Anzeigen schalten und dabei ein monatliches Maximalbudget abstimmen, welches dem vereinbarten Budget abzüglich der vereinbarten Provision und eines weiteren Abschlages von 5 % entspricht. Dieser weitere Abschlag dient als Puffer, da die Schaltung von Online-Werbeanzeigen durch die Drittanbieter in einem Versteigerungsverfahren erfolgt, bei welchem nicht garantiert ist, dass der tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag innerhalb des zuvor eingestellten Budgets bleibt.

(3) Der Auftragnehmer wird über die geschaltete Online-Werbung quartalsweise betragsgenaue Abrechnungen erstellen. Nicht aufgebrauchtes Budget inkl. des oben beschriebenen Puffer-Abschlages werden dem Auftraggeber dergestalt gutgeschrieben, dass das beim Drittanbieter eingestellte Maximalbudget für die Folgeperiode unter Wahrung des Sicherheitsabschlages leicht angehoben wird. Sollte das Budget eines Monats wider Erwarten das vereinbarte Budget überstiegen haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses durch Zahlung an den Auftragnehmer auszugleichen. Wahlweise kann eine Verrechnung dergestalt erfolgen, dass das eingestellte Budget für den Folgemonat entsprechend herabgesetzt wird.

(4) Das vereinbarte monatliche Budget ist inkl. der vereinbarten Provision monatlich im Voraus an den Auftragnehmer zu bezahlen. Eine Schaltung der vereinbarten Anzeigen erfolgt durch den Auftragnehmer nur, wenn das Budget inkl. der vereinbarten Provision auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen ist.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses deaktiviert der Auftragnehmer die Werbeanzeigen und löscht die beim Drittanbieter vorhandenen Daten des Auftraggebers. Eine Weitergabe bzw. Herausgabe der Anzeigen an den Auftraggeber sind nicht geschuldet. Ein bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vorhandenes Guthaben wird an den Auftraggeber ausgekehrt.

§ 4 Verantwortlichkeiten; Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Angaben und Zielvorstellungen des Auftraggebers ein Handlungskonzept, welches Grundlage der Leistungspflichten des Auftragnehmers ist. Zur Erstellung und zur Umsetzung dieses Handlungskonzeptes ist der Auftragnehmer auf die Mitwirkung des Auftragnehmers, insbesondere der Übersendung von Informationen, angewiesen.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auch die Inhalte zur Verfügung, welche als Grundlage der zu schaltenden Werbeanzeigen dienen sollen. Er stellt dabei sicher, dass die Inhalte und geplanten Werbemaßnahmen wettbewerbsrechtlich zulässig sind und nicht gegen Urheberrechte Dritter oder sonstige Vorschriften verstoßen. Er versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Inhalte berechtigt ist.

(3) Sollte der Auftragnehmer das Handlungskonzept in Teilen oder in Gänze mangels Mitwirkung des Auftraggebers nicht umsetzen können, obwohl der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig um Mitteilung gebeten hat, so ist die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe geschuldet. Der Auftragnehmer hat sich jedoch das anrechnen zu lassen, was er in Folge unterbliebener Tätigkeit erspart hat.

§ 5 Vergütung

(1) Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung wird quartalsweise fällig; eine Abrechnung und Rechnungstellung durch den Auftragnehmer erfolgt quartalsweise zusammen mit der Abrechnung der für den Auftraggeber geschalteten Werbeanzeigen gemäß Paragraph 3 dieser AGB.

(2) Der Auftraggeber zahlt den monatlichen Anteil der Vergütung jedoch zusammen mit dem Werbe-Budget gemäß § 3 Abs. 4 dieser AGB monatsweise im Voraus. Hintergrund dieser Vorauszahlungspflicht des Auftraggebers sind finanzielle Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, um die geschuldeten Leistungen zu erbringen (Software-Lizenzen und Drittanbieter-Accounts), sowie eine vereinfachte Buchung der eingehenden Zahlungen des Auftraggebers.

(3) Kommt der Auftraggeber seiner Vorauszahlungspflicht nicht nach, so ist der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Rechte dazu berechtigt, seine Leistungen bis zum Erhalt der Vorauszahlung einzustellen.

(4) Andere, als die in der Leistungsbeschreibung beauftragte Leistungen werden auf der Grundlage eines Stundensatzes von € 75 zuzüglich Umsatzsteuer von dem Auftragnehmer abgerechnet, soweit der Aufragnehmer den Auftraggeber im Vorfeld der Ausführung darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Leistung handelt, die von Vertrag nicht umfasst ist.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über SEO-Dienstleistungen ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals eines Kalenderjahres gekündigt werden.

(3) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.

(4) Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers an den Auftragnehmer; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.

(5) Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist Auftraggeber verpflichtet, die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende AGB kommen nicht zur Geltung, es sei denn ihre Geltung ist ausdrücklich zugestanden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Fassung: Oktober 2020.